Bodenordnung
Bauleitplanung
Neben vielen anderen Aufgaben widmet sich Ihr Spezialist für Vermessungswesen der Bauleitplanung. Was die Flurbereinigung für den ländlichen Raum bedeutet, das bedeutet die Umlegung für den städtischen. Dies sind die zwei Bereiche der Bodenordnung, die für Dörfer, Städte und Gemeinden wie auch für den privaten Grundstücksbesitzer unerlässlich ist. Mit professioneller Vermessung durch uns, Ihren Ingenieur für Vermessungswesen aus Troisdorf, können beispielsweise städtische Grundstücke jeglicher Art präzise vermessen werden. So werden vorgegebene Umlegungspläne realisiert, was einerseits öffentlichen Interessen und andererseits denen privater Investoren, Käufer und Grundstücksbesitzer zugute kommt. Im städtischen Bereich dient die Bauleitplanung der Umsetzung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, aber im großen Stil auch der Planung und Umsetzung ganzer städtebaulicher Konzepte. Dies ist ein weiterer Teil des riesigen Aufgabengebiets, in dem wir für Sie regional und in ganz Nordrhein-Westfalen seit langen Jahren im Sektor der professionellen Vermessung tätig sind. Denn gerade in unserer modernen Zeit ist die sorgfältige Planung und Umsetzung städtebaulicher Konzepte wie auch die einzelner Bauvorhaben unverzichtbar. Ihr freiberuflicher Ingenieur für Vermessungswesen in Troisdorf ist also nicht nur in Bezug auf Gebäudevermessung und Grundstücksvermessung, Ingenieurvermessung und Geoinformation, sondern auch in Bezug auf das enorm wichtigen Instrument der Bauleitplanung Ihr perfekter Ansprechpartner.
Flurbereinigung
Wachsen Siedlungen, oder dicht bebaute Ballungsräume weiten sich aus, konkurrieren oft die Flächenansprüche für Siedlungen, Gewerbe, Verkehr, etc. mit denen der Land- und Forstwirtschaft. Es kann erforderlich sein, die Eigentumsverhältnisse durch eine Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz neu zu ordnen und die ländliche Infrastruktur anzupassen. Ziel dieser Neuordnung ist es, dadurch die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern, die Landentwicklung zu fördern und ggf. die Einheit des Eigentums an Grund und Boden einerseits und Gebäuden andererseits herzustellen.
Wird ein Flurneuordnungsverfahren eingeleitet, führen wir zunächst eine Voruntersuchung durch. Es werden im Flurbereinigungsbeschluss alle Flurstücke aufgelistet, auf die sich die Flurbereinigung erstreckt. Alle aufgelisteten Flurstücke bilden zusammen das Verfahrensgebiet. Diesen Umring zu vermessen hat den Charakter einer Grenzfeststellung. Diese Gebietsgrenze wird durch uns rechtssicher bestimmt, sodass ihre Lage nach Abschluss der Grenzfeststellung nicht mehr angefochten werden kann.
Die vorhandene Nutzung des Gebiets durch Straßen, Wege oder Land- und/oder Forstwirtschaft, spielt für dessen Neugliederung eine entscheidende Planungsgrundlage.
Als aus vermessungstechnischer Sicht abschließenden Schritt erfassen wir die neuen Grenzen und zeigen diese örtlich an. Abmarkung der neuen Grenzen kann erfolgen, wird in Feldlage aber meistens nicht durchgeführt. Rechtlich bindend werden die neuen Grenzen nach Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans und zu dem Zeitpunkt, der in der sog. Ausführungsanordnung bestimmt ist.